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Información importante sobre los impuestos sobre bienes inmuebles que deben pagar los propietarios no residentes en España

Situación fiscal general

Para empezar, es aconsejable buscar el asesoramiento y los servicios de un "Gestor", la versión española de contable o administrador. Lo primero que le dirá a cualquier comprador no residente es que el ayuntamiento perseguirá al nuevo propietario por cualquier impuesto impagado y no al vendedor - ¡injusto pero cierto! Por lo tanto, su gestor y el abogado que haya contratado para acompañarle en el proceso de compra, se asegurarán de que todos los pagos de impuestos estén al día el día que firme las escrituras de su nueva propiedad en venta en Mallorca. Para comprar una propiedad en España, necesitará el llamado número NIE, un número de identificación que nunca cambia, y que también es automáticamente su número de identificación fiscal. Otra valiosa información esencial que le darán es que, incluso como propietario no residente, debe presentar una declaración de la renta Modelo 210 a las autoridades fiscales

Como no existen directrices sobre la compra de propiedades en España, muchos propietarios desconocen por completo qué impuestos deben pagar en España, y, aunque parezca increíble, es cierto que algunos propietarios de Mallorca no han pagado impuestos durante muchos años, ¡probablemente aquellos que no han contratado los servicios de un gestor! Esta ignorancia y negligencia sin duda incurrirá en una fuerte multa como las autoridades fiscales españolas están poniendo al día con los no contribuyentes.

Existen varios impuestos que el propietario de un chalet para comprar en Mallorca debe pagar, y los servicios de un experto le asegurarán que no haya motivo de preocupación ni multas. Es importante saber que el propietario no residente está obligado a pagar impuestos sobre una propiedad, independientemente de si se alquila y por lo tanto genera un ingreso, o si es sólo para uso personal. Un factor importante en el cálculo de cualquier impuesto, incluido el impuesto sobre bienes inmuebles, es el llamado valor catastral "catastro", que determina el ayuntamiento/municipio en el que está situado el inmueble.

Comprar una propiedad como no residente en Mallorca

Los no residentes que estén pensando en comprar una propiedad en Mallorca deben tener en cuenta alrededor del 9 - 12% del precio final de compra en concepto de gastos e impuestos asociados a la compra, como se indica a continuación:

Die MwSt – genannt IVA in Spanien

Diese MwSt ist nur fällig, wenn Sie eine Neubau- Villa, Wohnung oder ein Dorf/Stadthaus zu kaufen erwerben und beträgt 10% des endgültigen Kaufpreises. Wenn Sie beispielsweise darüber nachdenken, ein neu gebautes Haus zu kaufen in Santa Ponsa in der Nähe eines Golfplatzes, das beispielsweise 500.000€ kostet, dann fügen Sie weitere 50.000€ als MwSt (IVA)-Steuer hinzu. Es ist gut zu wissen, dass für eine weiterverkaufte Immobilie keine MwSt (oder IVA) anfällt.

Die sog. Stempelsteuer

Es handelt sich hier um eine weitere Steuer in Spanien, die nur auf neu gebaute Villen oder Häuser zu kaufen erhoben wird und etwa 1,5% des endgültigen Kaufpreises ausmacht. Um bei unserem Beispiel Neubau-Hauses in Santa Ponsa zu bleiben, erhöht die sog. Stempelsteuer die Kaufkosten um 7.500€.

Die ITP – Impuesto de Transmisiones de Patrimoniales oder Übertragungssteuer

Diese Steuer mit der eindrucksvollen Bezeichnung wird beim Weiterverkauf auf alle Immobilien zu kaufen in Spanien erhoben. Der tatsächliche Betrag variiert je nach Region in Spanien und dem Wert der Immobilie zu kaufen auf Mallorca, die Sie erwerben. Der nationale Satz sollte 7% betragen, dieser Satz ist jedoch in Gebieten höher, die bei ausländischen Immobilienkäufern beliebt sind. Es ist unbedingt wichtig, dass Sie die Höhe dieser ITP-Steuer vor Abschluss des Kaufs mit Ihrem Immobilienmakler, Gestor oder Ihrem Anwalt klären, um eine unangenehme Überraschung beim Notar zu vermeiden.

Andere Kosten

Wenn Sie eine Immobilie kaufen auf Mallorca, müssen Sie bedenken, dass noch verschiedene weitere Gebühren und Kosten auf Sie zukommen. Das sind wirklich geringfügige Kosten, aber anderseits, summiert sich doch alles! Zu den Kosten Ihres Kaufs kommen noch Gebühren für die Registrierung Ihres Kaufs beim Grundbuchamt sowie Gestor-, Immobilienmakler- und Anwaltsgebühren hinzu.

Die Plus Valia – oder die Steuer des Verkäufers

Diese sog. Plus Valia Steuer ist vom Verkäufer an das örtliche Rathaus zu zahlen, es handelt sich um eine Art kommunale Kapitalertragssteuer. Diese Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie und der Anzahl der Jahre berechnet, die der Verkäufer die Immobilie besitzt. Abhängig von der Situation ist es manchmal ratsam, dass der Käufer diese Steuer entrichtet, um sicherzugehen, dass sie bezahlt wird, insbesondere wenn der Verkäufer ein Nichtansässiger ist.

Vermögenssteuer

Wenn eine Immobilie einen Wert von über 700.000€ hat, muss der nichtansässige Eigentümer diese jährliche Vermögenssteuer zahlen. Die Steuer kann je nach Autonomieregion unterschiedlich sein, im Allgemeinen variiert sie zwischen 0,2% für eine Immobilie am unteren Ende und 2,5% für Immobilien mit einem Wert von mehr als 10,6 Millionen Euro. Wenn Sie eine Immobilie im Wert von mehr als 700.000€ kaufen möchten, empfiehlt es sich zu prüfen, wie viel jährliche Vermögensteuer Sie möglicherweise zahlen müssen.

Steuern, die Eigentümer zahlen müssen

Wenn Sie dann Ihre herrliche Mallorca Finca zu kaufen besitzen, müssen Sie einmal im Jahr die sogenannte IBI-Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) an Ihre örtliche Gemeinde zahlen. Diese Steuer variiert je nach Gemeinde und zwar deutlich je nach Gemeinde. Sie basiert auf dem Katasterwert der Immobilie. Der Satz variiert zwischen 0,4% und 1,1% je nachdem, wo sich die Immobilie auf Mallorca befindet.

Eine Spanische Immobilie als Nichtansässiger verkaufen

Die Kapitalertragssteuer

Ein EU-Immobilienbesitzer zahlt jetzt in der Regel 19% Kapitalertragssteuer, wenn er die Villa oder das Haus auf Mallorca verkauft. Bei dieser Steuer handelt es sich um die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, die dem tatsächlichen Nettogewinn aus dem Verkauf der Mallorca-Immobilie entspricht. Beim Notar ist der Käufer verpflichtet, 3% des Kaufpreises vom Verkäufer einzubehalten. Damit stellt das spanische Finanzamt sicher, dass nichtansässige Verkäufer ihren Pflichten zur Kapitalertragssteuer nachkommen und das Land nicht ohne Zahlung dieser Steuer verlassen. Wenn sich herausstellt, dass der Nettogewinn unter den einbehaltenen 3% liegt, werden die Gelder zurückerstattet.

Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass es sich wirklich lohnt, die Hilfe eines Gestors in Anspruch zu nehmen. So stellt man sicher, dass der Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf Mallorca reibungslos abläuft, und der zukünftige Immobilieneigentümer hat die Gewissheit, dass die Aufsicht über Steuern und den anschließend zu zahlenden Beträge usw. von einem Fachmann übernommen wird.

By Iris Gruenewald
Founder

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