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Das Haus meiner Eltern in Spanien

Der Ablauf

Um den Prozess einzuleiten, sollten die Erben einen rechtlichen Vertreter in Spanien benennen. Üblicherweise wird der spanische Anwalt als rechtlicher Vertreter bestimmt, der das Verfahren in Spanien weiterverfolgt.

Um den Prozess einzuleiten, werden folgende Dokumente benötigt:

  1. Eine Vollmacht von allen Erben zugunsten des Anwalts. Können die Erben nicht nach Spanien reisen, um die Vollmacht zu unterzeichnen, können sie das Dokument auch in ihrem eigenen Land unterschreiben.
  2. Die Sterbeurkunde. Wurde die Sterbeurkunde nicht in Spanien ausgestellt, muss sie mit einer Apostille versehen und, falls erforderlich, von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
  3. Ein oder mehrere Dokumente, die das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Verstorbenem belegen (normalerweise eine Bescheinigung des Zivilstandsregisters).
  4. Kopie des spanischen Testaments, falls vorhanden.
  5. Auflistung der spanischen Vermögenswerte mit den zugehörigen Dokumenten.
  6. Urkunden und Bescheinigungen, die den Katasterwert der Immobilien belegen.
  7. Bankbescheinigungen mit dem Kontostand des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes.
  8. Eigentumsnachweis für in Spanien zugelassene Fahrzeuge.
  9. Bescheinigung über das anwendbare ausländische Erbrecht.
  10. Notariell beglaubigte Passkopien der Erben.
  11. Kopie der NIE-Nummer jedes Erben.

Wenn kein spanisches Testament vorliegt

Ist nur ein ausländisches Testament bekannt oder ist der Verstorbene ohne Testament (intestat) verstorben, gestaltet sich der Prozess komplizierter. Viele Länder verfügen über kein zentrales Testamentsregister. Können sich die Erben nicht auf die Aufteilung des Nachlasses einigen, wird in der Regel eine gerichtliche Entscheidung im Herkunftsland benötigt. Innerhalb der EU können solche ausländischen gerichtlichen Entscheidungen aufgrund der europäischen Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung in Spanien vollstreckt werden. Alternativ kann ein ausländischer Notar bescheinigen, wie der Nachlass unter den Erben im Heimatland des Verstorbenen aufgeteilt wurde.

Ihr Anwalt auf Mallorca begleitet Sie durch den Erbschaftsprozess.

Der Erbschaftsprozess für im Ausland befindliches Vermögen ist langwierig und kompliziert. Diese Aufgabe lässt sich mit der Hilfe eines auf internationale Erbschaftsverfahren spezialisierten spanischen Anwalts erheblich erleichtern.

Bitte beachten Sie:

  • Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und legalisiert werden (d. h. mit einer Apostille versehen).
  • Die Vollmacht der Erben zugunsten des mit dem Verfahren betrauten Anwalts muss von allen Erben unterzeichnet werden; selbstverständlich kann jeder Erbe auch einen eigenen Anwalt beauftragen.
  • Ein spanisches Testament vereinfacht den Prozess erheblich.
  • Die von den spanischen Behörden vorgegebene Sechsmonatsfrist ist für diese Art von Verfahren recht knapp bemessen. Beginnen Sie den Prozess daher so früh wie möglich, indem Sie einen spanischen Anwalt kontaktieren. Es braucht Zeit, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und bei den Behörden einzureichen.

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