Iris Gruenewald
Founder
NIE: Ausländische Identitätsnummer
Diese Nummer muss auf allen ausgestellten oder bearbeiteten Dokumenten und auf den Maßnahmen, die auf dem Personalausweis oder dem Reisepass angebracht sind, erscheinen.
Die Anforderungen für die Beantragung der NIE hängen davon ab, ob es sich bei dem Gebietsfremden um einen Gemeinschaftsbürger oder einen Nichtgemeinschaftsbürger handelt:
Dokumente, die Sie vorlegen müssen:
EU-BÜRGER
- Der Antrag wird in zweifacher Ausfertigung unter Verwendung des Musters EX15 gestellt, wobei alle Felder ausgefüllt werden müssen.
- Kopie des Reisepasses, beglaubigt von einem Notar (wenn der Notar ein Ausländer ist, muss die Beglaubigung apostilliert werden).
- Unterzeichnete Vollmacht an den Rechtsanwalt.
NICHT-EU-BÜRGER
- Der Antrag wird in zweifacher Ausfertigung nach dem Muster EX15 gestellt, wobei alle Felder ausgefüllt werden müssen.
- Vollständige Kopie des Reisepasses, die von einem Notar beglaubigt werden muss (wenn der Notar ein Ausländer ist, muss die Beglaubigung apostilliert werden).
- Bevollmächtigung.
- Bescheinigung des Notars, in der der Grund für die Beantragung der NIE angegeben ist (z. B. wegen einer zu unterzeichnenden öffentlichen Urkunde...).