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NIE: Ausländische Identitätsnummer

NIE: Ihre Ausländer-Identifikationsnummer für den Immobilienkauf in Spanien

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger eine Immobilie auf Mallorca kaufen oder irgendwo in Spanien erwerben möchten, ist die Beantragung Ihrer NIE (Número de Identificación de Extranjero) eine gesetzliche Voraussetzung, bevor ein Immobilienkauf abgeschlossen werden kann.

Ihre NIE ist eine persönliche und einmalige Identifikationsnummer, die von den spanischen Behörden vergeben wird. Sie erscheint auf allen offiziellen Dokumenten im Zusammenhang mit Ihrem Kauf: der escritura (Eigentumsurkunde), Steuerunterlagen, Versorgungsverträgen und allen Bankgeschäften, die mit der Immobilie verbunden sind.

Inhaltsverzeichnis

Warum Sie eine NIE benötigen

Ohne eine NIE können Sie nicht:

  • Eine Kaufurkunde vor einem spanischen Notar unterzeichnen
  • Die damit verbundenen Kosten und Steuern beim Immobilienkauf bezahlen
  • Ein spanisches Bankkonto eröffnen (erforderlich für den Abschluss des Kaufs)
  • Als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden
  • Eine Hypothek bei einer spanischen Bank beantragen

NIE vs. TIE: Was ist der Unterschied?

Ein häufiger Irrtum: Die NIE ist eine Nummer, keine Karte. Sie dient als Ihre steuerliche und rechtliche Identifikation in Spanien.

Die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero) ist die physische Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben. Jeder Inhaber einer TIE besitzt auch eine NIE, aber nicht jeder Inhaber einer NIE besitzt eine TIE. Wenn Sie als Nichtresident eine Immobilie kaufen, benötigen Sie die NIE; eine TIE ist nur erforderlich, wenn Sie tatsächlich in Spanien leben möchten.

Die NIE allein ist kein Identitätsnachweis. Sie müssen daher weiterhin Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen.

Wie sieht eine NIE aus?

Die NIE folgt einem festen Format: ein Buchstabe (X, Y oder Z), gefolgt von sieben Ziffern und einem abschließenden Prüfzeichen, zum Beispiel Y6671688B. Die Nummer wird Ihnen lebenslang zugeteilt und niemals einer anderen Person zugewiesen.

Kaufen Sie als Ehepaar oder gemeinsam mit einem Partner? Jeder Käufer benötigt eine eigene NIE. Sie kann nicht von zwei Käufern gemeinsam genutzt werden.

Beantragung: Erforderliche Unterlagen

EU-Bürger

  1. Ausgefülltes EX-15-Antragsformular (zweifach, idealerweise online ausgefüllt und ausgedruckt; bitte nicht vor dem Termin unterschreiben)
  2. Gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie eine Kopie
  3. Nachweis über den Grund der Beantragung der NIE (zum Beispiel ein Schreiben des Notars bezüglich eines bevorstehenden Immobilienkaufs)
  4. Formular 790, Code 12 (Gebührenformular)
  5. Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht sowie Kopie des Ausweises des Vertreters

Nicht-EU-Bürger

  1. Ausgefülltes EX-15-Antragsformular (zweifach und nicht unterschrieben)
  2. Vollständiger Reisepass sowie beglaubigte Kopie (mit Apostille, falls die notarielle Beglaubigung außerhalb Spaniens erfolgt)
  3. Vollmacht zugunsten Ihres Vertreters
  4. Nachweis über die Notwendigkeit der NIE, beispielsweise eine notarielle Bescheinigung im Zusammenhang mit dem Kauf
  5. Formular 790, Code 12 (Gebührenformular)

Das EX-15-Formular ist auf dem offiziellen Portal der spanischen Regierung verfügbar. Die Gebühr für das Formular 790 kann online über die elektronische Plattform der Policía Nacional bezahlt werden.

Kann die NIE außerhalb Spaniens beantragt werden?

Ja. Sie können die NIE über das spanische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Vereinbaren Sie dazu im Voraus einen Termin direkt beim zuständigen Konsulat. Käufer mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich können sich beispielsweise an das spanische Konsulat in London unter [email protected] wenden.

Nach Einreichung des Antrags wird die NIE normalerweise innerhalb von drei Wochen ausgestellt und per E-Mail zugesandt. Verzögerungen können jedoch aus Gründen auftreten, die außerhalb der Kontrolle des Konsulats liegen. Das spanische Konsulat in London erläutert den vollständigen Ablauf für britische Staatsangehörige auf seiner NIE-Informationsseite.

Wichtig: Das für Nichtresidenten ausgestellte NIE-Zertifikat ist als physisches Dokument 3 Monate gültig. Die Nummer selbst bleibt dauerhaft bestehen. Wenn Sie sie nach Ablauf dieses Zeitraums verwenden müssen, müssen Sie das Zertifikat erneuern und keine neue NIE beantragen.

Alternativ können Sie die NIE persönlich in Spanien bei einer Comisaría de Policía Nacional mit Ausländerabteilung beantragen oder einen örtlichen Anwalt bevollmächtigen, den Vorgang für Sie zu übernehmen.

Wann sollten Sie die NIE beantragen?

So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie ernsthaft mit der Besichtigung von Immobilien beginnen. Die Beantragung der NIE benötigt Zeit, und Verzögerungen können den Kaufprozess beim Notartermin beeinträchtigen. Käufer, die bereits eine NIE besitzen, wenn sie ein Angebot abgeben, vermeiden häufig unnötigen Zeitdruck in letzter Minute.

Bei Balearic Properties arbeiten wir mit erfahrenen lokalen Anwälten zusammen, die die Beantragung Ihrer NIE als Teil des Immobilienkaufs auf Mallorca übernehmen können. Kontaktieren Sie unser Team, um den Prozess zu starten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Immobilie in Spanien ohne NIE kaufen?

Nein. Eine NIE ist erforderlich, um die Kaufurkunde vor einem spanischen Notar zu unterzeichnen. Ohne NIE kann der Kauf nicht abgeschlossen werden. Sie benötigen sie außerdem für die Zahlung der anfallenden Steuern und für die Eröffnung eines spanischen Bankkontos, das die meisten Käufer für die Überweisung der Kaufgelder nutzen.

Wie lange dauert die Beantragung einer NIE?

Über ein spanisches Konsulat im Ausland, beispielsweise in London, dauert es in der Regel etwa drei Wochen ab dem Termin, bis die NIE per E-Mail zugestellt wird. Die Bearbeitungszeiten innerhalb Spaniens bei einer Comisaría de Policía Nacional können variieren; Ihr Anwalt kann Sie über die aktuellen Wartezeiten auf Mallorca informieren.

Läuft die NIE ab?

Die Nummer selbst ist dauerhaft gültig und bleibt Ihnen lebenslang zugeordnet. Das physische Zertifikat für Nichtresidenten ist jedoch nur 3 Monate gültig. Danach muss das Zertifikat erneuert werden, nicht die Nummer.

Benötige ich eine NIE, wenn ich über eine Gesellschaft kaufe?

Wenn Sie über eine spanische Sociedad Limitada (SL) oder eine andere juristische Person kaufen, benötigt die Gesellschaft eine eigene CIF-Steuernummer statt einer NIE. Als Geschäftsführer oder Gesellschafter benötigen Sie jedoch in der Regel zusätzlich eine persönliche NIE für die entsprechenden steuerlichen und rechtlichen Formalitäten. Ihr Anwalt kann Sie hinsichtlich der für Ihre Situation geeigneten Struktur beraten.

Benötigen beide Käufer eine NIE, wenn sie gemeinsam kaufen?

Ja, ohne Ausnahme. Jede Person, die in der Kaufurkunde genannt wird, benötigt eine eigene NIE. Eine NIE kann nicht von zwei Käufern gemeinsam verwendet werden.

Kann ich eine NIE beantragen, ohne nach Spanien zu reisen?

Ja. Sie können die NIE über das spanische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland beantragen oder einen Vertreter – in der Regel einen Anwalt – mit notarieller Vollmacht beauftragen, den Antrag für Sie einzureichen.

Ist die NIE dasselbe wie die NIF?

Für ausländische Staatsangehörige ja: Die NIE dient gleichzeitig als Número de Identificación Fiscal (NIF), also als steuerliche Identifikationsnummer in Spanien. Wenn Sie bereits eine NIE besitzen, müssen Sie keine separate NIF beantragen.

Benötige ich eine NIE, um ein spanisches Bankkonto zu eröffnen?

Ja. Die meisten spanischen Banken verlangen eine NIE, um ein Konto zu eröffnen oder größere Transaktionen abzuwickeln. Da Sie dieses Konto wahrscheinlich benötigen, um den Kaufpreis zu überweisen und laufende Immobilienkosten zu bezahlen, ist es sinnvoll, die NIE frühzeitig zu beantragen.

Benötige ich eine NIE, um eine spanische Hypothek zu erhalten?

Ja. Spanische Banken verlangen eine NIE, bevor sie einen Hypothekenantrag bearbeiten. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie auf Mallorca über eine lokale Bank finanzieren möchten, sollten Sie zuerst Ihre NIE beantragen.

Zu welchem Zeitpunkt im Kaufprozess sollte ich meine NIE beantragen?

So früh wie möglich, idealerweise bevor Sie ein Kaufangebot abgeben. Mit einer bereits vorhandenen NIE können Sie ein Bankkonto eröffnen, die Reservierungsanzahlung leisten und den Kaufprozess ohne Verzögerungen vorantreiben.

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