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Anwalt in Puerto Pollensa

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchten, wollen Sie natürlich die richtige Wahl treffen. Wir sind seit 1995 im Norden Mallorcas ansässig und pflegen enge Beziehungen zu Anwälten auf Mallorca, die auf Immobilien- und Baurecht spezialisiert sind. Unser Team von Balearic Properties begleitet Sie und Ihren Rechtsbeistand während des gesamten Kaufprozesses und auch nach dem Kauf. Als Nicht-Spanier dürfen Sie eine Immobilie auf Mallorca ohne Weiteres erwerben, und der Kauf ist nicht kompliziert. Das rechtliche Verfahren beim Immobilienkauf in Spanien unterscheidet sich jedoch in wichtigen Punkten vom Ablauf in Deutschland.

Immobilienanwalt auf Mallorca

Checkliste: Diese Aufgaben übernimmt Ihr Anwalt auf Mallorca

  1. Beantragung Ihrer spanischen NIE-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer)
  2. Ausarbeitung der Bedingungen des Kaufvertrags sowie Ermittlung der Kaufnebenkosten und Steuern.
  3. Prüfung im Grundbuch (Registro de la Propiedad): Bestätigung der Eigentumsverhältnisse und der Objektbeschreibung sowie Klärung, ob Belastungen wie Hypotheken, Schulden oder Bußgelder auf der Immobilie liegen.
  4. Gründliche Prüfung beim Bauamt der Gemeinde: Liegt eine Baugenehmigung für das Gebäude vor, und entspricht die bebaute Fläche den Vorschriften und der Genehmigung? Außerdem wird geprüft, ob die Immobilie über eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) verfügt.
  5. Abfrage beim Katasteramt (Catastro), um den Katasterwert (valor catastral) und die amtlich erfasste Fläche zu bestätigen.
  6. Beim Kauf einer Wohnung auf Mallorca prüft Ihr Anwalt die Verpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft und ob der Verkäufer alle Gemeinschaftsbeiträge nachweislich bezahlt hat.
  7. Kontrolle, ob alle staatlichen und kommunalen Steuern bezahlt sind.
  8. Vertretung per notarieller Vollmacht („Poder“), falls Sie beim Kauf nicht persönlich anwesend sein können.
  9. Vertretung beim Notar bei der Beurkundung. Der Notar ist in Spanien ein Amtsträger, der die Geschäftsfähigkeit der Parteien und den Inhalt der Kaufurkunde, der sogenannten „Escritura“, beurkundet.
  10. Ihr Anwalt sorgt dafür, dass die Grunderwerbsteuer (ITP) innerhalb eines Monats nach der Beurkundung beim balearischen Finanzamt (ATIB) erklärt und bezahlt wird.
  11. Anschließend meldet Ihr Anwalt den Eigentümerwechsel bei den Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser usw.) und richtet die Lastschriften über Ihre spanische Bank ein.

Balearic Properties ist ein 1995 gegründetes Immobilienunternehmen auf Mallorca. Unser Team setzt alles daran, Ihren Aufenthalt auf Mallorca so angenehm wie möglich zu gestalten.

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