What are you looking for?

Abschaffung der „Golden Visas“ in Spanien ab 2025: Rechtliche Implikationen und mögliche Alternativen

Seit ihrer Einführung im Jahr 2013 sind die sogenannten „Golden Visas“ in Spanien eines der am häufigsten genutzten Instrumente für ausländische Investoren gewesen, um im Gegenzug für bedeutende Immobilien- oder Finanzinvestitionen eine rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung im Land zu erhalten. Die spanische Regierung hat jedoch kürzlich ein neues Gesetz verabschiedet, das diese Art von Visa abschafft, mit rechtlicher Wirkung ab dem 3. April 2025.

In diesem Artikel analysieren wir die Details dieser Maßnahme, die potenziellen Auswirkungen auf Personen, die derzeit ein „Golden Visa“ besitzen oder sich im Antragsprozess befinden, sowie die rechtlichen Alternativen, die nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften möglicherweise verfügbar sind.

1. Was ist das „Golden Visa“ und warum wurde es abgeschafft?

Das „Golden Visa“ oder die Aufenthaltsgenehmigung durch Investition wurde als Mechanismus zur Förderung ausländischer Investitionen in Spanien geschaffen, hauptsächlich durch den Erwerb von Immobilien mit einem bestimmten Mindestwert (in der Regel 500.000 €), den Kauf von Aktien oder Staatsanleihen oder die Durchführung von als gemeinnützig erachteten Geschäftsprojekten.

Trotz seiner Vorteile gab es in den letzten Jahren Kritik und eine wachsende politische Debatte über dieses Programm, da argumentiert wurde, dass es die Immobilienpreise in die Höhe treiben, soziale Ungleichgewichte schaffen und Spekulationen fördern könnte. Die Regierung hat diese Bedenken aufgegriffen und sich entschlossen, im Einklang mit anderen europäischen Ländern diesen rechtlichen Rahmen abzuschaffen.

2. Wann tritt die Abschaffung in Kraft?

Laut dem neuen Gesetz wird das „Golden Visa“-Programm ab dem 3. April 2025 abgeschafft. Ab diesem Datum gilt Folgendes:

  • Es werden keine neuen Anträge auf Basis der Kriterien für das „Golden Visa“ mehr angenommen.
  • Anträge, die bis zu diesem Datum noch nicht abgeschlossen sind, könnten betroffen sein und vermutlich nicht mehr nach den alten Regeln bewilligt werden.
  • Verlängerungen von vor dem Inkrafttreten ausgestellten „Golden Visas“ können Übergangsvorschriften unterliegen, die sorgfältig geprüft werden müssen, sobald die Durchführungsverordnungen veröffentlicht oder präzisiert werden.

3. Auswirkungen auf Inhaber eines bestehenden „Golden Visa“

Für Personen, die bereits im Besitz eines gültigen „Golden Visas“ sind, ist es entscheidend, die neue Gesetzgebung und mögliche Übergangsbestimmungen zu prüfen. Oft sieht der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vor, die es den Betroffenen ermöglicht, ihre Aufenthaltsgenehmigung ein letztes Mal zu verlängern oder ihren Status bis zum Ablauf der ursprünglichen Gültigkeitsdauer beizubehalten.

Dennoch ist es wichtig, auf mögliche Änderungen in den Durchführungsverordnungen zu achten (in der Regel durch königliche Dekrete oder interne Anweisungen), da diese spezifische Bedingungen für Verlängerungen oder die Umwandlung dieser Genehmigung in eine andere Aufenthaltsform festlegen könnten.

4. Aufenthaltsalternativen in Spanien nach der Abschaffung

Nach dem Wegfall des „Golden Visas“ bleiben andere Möglichkeiten, um in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Zu den häufigsten zählen:

  1. Aufenthalt aus Beschäftigungsgründen:
    • Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen (Genehmigungen für angestellte Arbeit).
    • Genehmigungen für Selbstständige, die ein Unternehmen gründen oder freiberuflich tätig sind.
  2. Daueraufenthalt (EU):
    • Nach mehreren Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Spanien kann man Daueraufenthalt in Spanien oder sogar EU-Daueraufenthalt beantragen.
  3. Nicht-erwerbstätiger Aufenthalt:
    • Für Personen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ohne Arbeit in Spanien zu leben. In der Regel ist ein Mindestbetrag an Ersparnissen oder wiederkehrenden Einnahmen erforderlich.
  4. Unternehmer-Visa und Innovationsprojekte:
    • Obwohl das „Golden Visa“ abgeschafft wird, könnte die Regierung Programme für Unternehmer und Investoren in Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I) beibehalten oder stärken.
  5. Familienzusammenführung:
    • Für Personen, die direkte Angehörige (Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder oder Vorfahren) mit legalem Aufenthalt in Spanien haben.

Jeder Fall sollte unter Berücksichtigung der persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Umstände des Antragstellers geprüft werden.

Authentische Mallorquinische Finca

Authentische Mallorquinische Finca - Ansicht der Immobilie

1. Aufenthalt aus Beschäftigungsgründen

Der Aufenthalt in Spanien aus Beschäftigungsgründen ist eine der traditionellsten und etabliertesten Möglichkeiten, eine legale Aufenthaltserlaubnis im Land zu erhalten. Diese Option lässt sich im Wesentlichen in zwei Haupttypen unterteilen: die Genehmigung für eine abhängige Beschäftigung und die Genehmigung für eine selbstständige Tätigkeit.

Die Genehmigung für abhängige Beschäftigung richtet sich an Personen, die in Spanien mit einem Arbeitsvertrag bei einem spanischen Unternehmen oder Arbeitgeber arbeiten möchten. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle nicht leicht durch Personen im Land besetzt werden kann (unter Berücksichtigung der nationalen Arbeitsmarktlage), es sei denn, der Beruf ist im Katalog der schwer zu besetzenden Berufe aufgeführt. Das Unternehmen muss auch seine finanzielle Solvenz nachweisen und ein Stellenangebot für den zukünftigen ausländischen Arbeitnehmer einreichen. Der Antragsteller seinerseits muss Anforderungen wie einen einwandfreien Leumund in Spanien und im Herkunftsland erfüllen und darf sich nicht in einer irregulären Situation in Spanien befinden.

Die Genehmigung für selbstständige Arbeit richtet sich an Personen, die eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit auf selbstständiger Basis ausüben möchten. Für diese Genehmigung ist die Erstellung eines Geschäftsplans erforderlich, der die Machbarkeit und Rentabilität der geplanten Tätigkeit nachweist. Aspekte wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, der Beitrag zu Innovationen oder zur lokalen Wirtschaft sowie die finanzielle Kapazität des Antragstellers werden berücksichtigt. In vielen Fällen müssen Bewerber auch Nachweise über ihre Ausbildung oder Erfahrung im jeweiligen Geschäftsbereich sowie die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen für die Ausübung des Berufs vorlegen.

2. Langfristiger Aufenthalt (EU)

Der langfristige Aufenthalt (EU) ist ein rechtlicher Status, der Ausländern, die mindestens fünf Jahre lang legal und ununterbrochen in Spanien (oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Rahmen bestimmter Abkommen) gelebt haben, eine Reihe von Rechten und Vorteilen gewährt. Diese Art von Aufenthaltserlaubnis ist besonders attraktiv für diejenigen, die sich langfristig in Spanien niederlassen möchten, da sie größere Stabilität bietet und oft die Mobilität und die Beschäftigungsrechte innerhalb der EU erleichtert.

Um einen langfristigen Aufenthalt in Spanien zu beantragen, muss der Antragsteller fünf Jahre lang legal und effektiv im Land gelebt haben, ohne dass die zulässigen Abwesenheitszeiten überschritten wurden (in der Regel nicht mehr als sechs aufeinanderfolgende Monate außerhalb Spaniens oder insgesamt nicht mehr als zehn Monate in diesen fünf Jahren, es sei denn, es liegen gerechtfertigte Gründe vor). Außerdem ist es erforderlich, keine Vorstrafen zu haben und den gesetzlichen sowie steuerlichen Verpflichtungen im Land nachzukommen.

Ein Hauptvorteil besteht darin, dass der Status nach der Bewilligung nicht mehr an eine bestimmte Arbeitsstelle oder ein Geschäftsvorhaben gebunden ist. Dies bietet größere Freiheit, den Arbeitsplatz zu wechseln, selbstständige Tätigkeiten aufzunehmen oder sogar in anderen EU-Ländern im Rahmen bestimmter Mobilitätsvereinbarungen zu leben. Zudem wird die Familienzusammenführung erleichtert, da die zusammengeführten Familienangehörigen Rechte erwerben, die mit dem langfristigen Aufenthalt verbunden sind.

Es ist erwähnenswert, dass nach Erhalt des langfristigen Aufenthalts die Möglichkeit besteht, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen, sobald die entsprechenden Fristen und Anforderungen erfüllt sind. Diese variieren je nach Herkunftsland des Antragstellers oder bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. spanische Vorfahren zu haben, mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet zu sein usw.).

Zusammenfassend stellt der langfristige Aufenthalt (EU) oft den natürlichen Abschluss des Integrationsprozesses für diejenigen dar, die kontinuierlich in Spanien gelebt haben und im Land Wurzeln schlagen möchten. Allerdings müssen die Mindestzeiten des legalen Aufenthalts strikt eingehalten und die Vorschriften zur Verlängerung der Genehmigung sowie die steuerlichen und administrativen Verpflichtungen beachtet werden. Dies gewährleistet den Zugang zu einem der stabilsten und am besten geschützten Migrationsstatus im spanischen und europäischen Recht.

3. Nicht-erwerbstätige Aufenthaltserlaubnis

Die nicht-erwerbstätige Aufenthaltserlaubnis richtet sich an Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben möchten, ohne dort eine bezahlte Beschäftigung oder berufliche Tätigkeit auszuüben. Diese Option ist besonders beliebt bei Personen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen – sei es aus persönlichen Ersparnissen, passivem Einkommen oder regelmäßigen Einnahmen – und die Zeit in Spanien verbringen möchten, sei es für den Ruhestand, persönliche Studien (ohne formalen Abschluss) oder einfach, um die Lebensqualität Spaniens zu genießen.

Um diese Art von Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, verlangen die Behörden den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um die Lebenshaltungskosten in Spanien ohne die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit zu decken. Dieser Betrag wird in der Regel auf der Grundlage des IPREM (Öffentlicher Indikator für Mehrfacheinkommen) berechnet und ist im Vergleich zu anderen Visakategorien relativ hoch, da gewährleistet werden muss, dass die Person nicht auf spanische öffentliche Dienste angewiesen ist. Zusätzlich ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung erforderlich, die mögliche medizinische Notfälle während des Aufenthalts abdeckt. Da keine Arbeit erlaubt ist, besteht auch kein Anspruch auf die öffentliche Sozialversicherung wie aktive Arbeitnehmer.

Der Antragsprozess beginnt normalerweise beim spanischen Konsulat oder der Botschaft im Heimatland oder Wohnsitzland des Antragstellers. Die erforderlichen Unterlagen umfassen typischerweise: Nachweis der finanziellen Solvenz (Kontoauszüge, Rentenbescheinigungen, Einnahmen aus vermieteten Immobilien, Investitionen usw.), ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, das die gute Gesundheit bestätigt, und die Krankenversicherungspolice, die Spanien abdeckt. Sobald die nicht-erwerbstätige Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, kann der Inhaber auch seine Familie nachholen, sofern er ebenfalls ausreichende Mittel nachweisen kann, um diese zu unterstützen.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann anschließend verlängert werden. Nach dem ersten Jahr ist in der Regel eine Verlängerung um zwei Jahre möglich, und sobald die erforderliche Aufenthaltsdauer erreicht ist, kann ein Antrag auf langfristigen Aufenthalt gestellt werden. Wichtig ist, dass es zwar nicht erlaubt ist, in Spanien zu arbeiten, es jedoch keine Einschränkung gibt, Einkommen aus dem Ausland zu beziehen (z. B. aus Kapitalerträgen oder Remote-Arbeit für ein Unternehmen außerhalb Spaniens), sofern dies nicht als produktive Tätigkeit auf spanischem Boden ausgelegt wird.

4. Unternehmer-Visa und Innovationsprojekte

Mit dem Wegfall des „Golden Visas“ könnte die spanische Regierung andere bestehende Programme stärken, die darauf abzielen, ausländische Investitionen und die Entwicklung von Projekten von wirtschaftlichem, technologischem oder innovativem Interesse zu fördern. In diesem Zusammenhang sind Unternehmer-Visa und Genehmigungen, die mit F&E&I-Projekten (Forschung, Entwicklung und Innovation) verknüpft sind, besonders relevant für diejenigen, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien erlangen möchten und gleichzeitig zum wirtschaftlichen und geschäftlichen Gefüge des Landes beitragen wollen.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im sogenannten Unternehmergesetz (Gesetz 14/2013), das die Möglichkeit für Nicht-EU-Ausländer beschreibt, eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wenn sie einen Geschäftsplan vorlegen, der innovativ ist oder einen technologischen Aspekt enthält, der in Spanien entwickelt werden soll. Solche Projekte erfordern eine vorherige Bewertung durch eine zuständige Stelle (in der Regel die Generaldirektion für Außenhandel und Investitionen, die dem Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus unterstellt ist), um festzustellen, ob das Projekt tatsächlich innovativ ist, hochwertige Arbeitsplätze schafft, einen Mehrwert für die nationale Wirtschaft bietet oder die technologische Entwicklung fördert.

Neben der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an Innovation oder wirtschaftliches Interesse muss der Antragsteller seine finanzielle Fähigkeit nachweisen, den Geschäftsplan umzusetzen, sei es durch eigene Mittel, private Investoren, Risikokapital oder öffentliche Zuschüsse und Subventionen. Ebenso ist eine private Krankenversicherung erforderlich, und der Antragsteller darf keine Vorstrafen haben.

Nach der Genehmigung des Projekts kann der Unternehmer das Visum beantragen und anschließend die Aufenthaltsgenehmigung, die es ihm ebenfalls ermöglicht, in dem neu gegründeten Unternehmen zu arbeiten. Im Gegensatz zur nicht-erwerbstätigen Aufenthaltserlaubnis erlaubt diese Art des Aufenthalts die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, sofern sie direkt mit dem unternehmerischen Projekt verbunden sind. Außerdem ermöglicht sie die Familienzusammenführung und die Möglichkeit, nach Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer einen langfristigen Aufenthalt zu beantragen.

Der entscheidende Vorteil dieses Weges besteht darin, dass er darauf abzielt, Talente anzuziehen und die spanische Wirtschaft zu fördern. Der Prozess ist oft schneller als bei anderen, traditionelleren Arbeitervisakategorien. Allerdings erfordert er eine klare Definition des Projekts und seines Wachstumspotenzials, solide Finanzplanung sowie die Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen, die mit der Gründung eines Unternehmens in Spanien einhergehen (Sozialversicherungsanmeldung, Steuern, Lizenzen usw.). Jeder, der diese Option in Betracht zieht, sollte daher professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass das Projekt die von der spanischen Verwaltung geforderten Kriterien für Innovation und Nachhaltigkeit erfüllt.

5. Familienzusammenführung

Die Familienzusammenführung ist eine äußerst relevante Option für Personen, die bereits eine spanische Aufenthaltsgenehmigung besitzen oder anstreben und ihre unmittelbaren Angehörigen mitbringen möchten. Dieser Prozess trägt dazu bei, die Familieneinheit zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass jedes Familienmitglied unter den entsprechenden rechtlichen Rahmen fällt. Es ist wichtig zu beachten, dass das spanische Einwanderungsgesetz verschiedene Szenarien und Anforderungen je nach familiärer Beziehung und Art der Aufenthaltsgenehmigung des Hauptantragstellers vorsieht.

In der Regel kann ein legaler Bewohner seine Ehepartnerin oder seinen Ehepartner, seinen eingetragenen Partner, seine minderjährigen Kinder (oder erwachsenen Kinder mit Behinderungen oder die finanziell vom Hauptantragsteller abhängig sind) sowie direkte Vorfahren (Eltern oder Schwiegereltern), die ebenfalls vom Hauptantragsteller abhängig sind, nachholen, sofern bestimmte wirtschaftliche Bedingungen erfüllt sind. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um den Bedarf der Familie zu decken, da der Hauptantragsteller für Unterhalt, Unterkunft und Gesundheitsversorgung verantwortlich ist, wodurch eine Abhängigkeit von öffentlichen Ressourcen vermieden wird.

Der Prozess der Familienzusammenführung beginnt in der Regel in Spanien mit einem Antrag bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Hauptantragstellers. Nach Genehmigung muss der Angehörige im Ausland das Visum bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunfts- oder Wohnsitzland beantragen. Nach der Einreise nach Spanien muss der zusammengeführte Familienangehörige das Verfahren zur Formalisierung seiner Aufenthaltserlaubnis abschließen, die in der Regel die gleiche Gültigkeitsdauer wie die des Hauptantragstellers hat.

Ein bemerkenswerter Aspekt der Familienzusammenführung ist, dass sie den Familienmitgliedern Zugang zum spanischen Gesundheits- und Bildungssystem gewährt und ihnen in vielen Fällen auch das Recht auf Arbeit einräumt. Diese Rechte können jedoch je nach Gesetzgebung und spezifischer Situation variieren, da das Regime unterschiedlich sein kann, je nachdem, ob der Hauptantragsteller eine Arbeitsaufenthaltsgenehmigung, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung oder eine besondere Regelung der Europäischen Union besitzt.

Insgesamt stellt die Familienzusammenführung einen Eckpfeiler der spanischen Einwanderungspolitik dar, der darauf abzielt, die soziale und persönliche Integration von Familien zu fördern, die sich im Land niederlassen möchten. Sie ist jedoch ein Prozess, der eine individuelle Bewertung erfordert, wobei die rechtliche und finanzielle Situation des Hauptantragstellers sowie die Umstände der Angehörigen, die nachziehen möchten, berücksichtigt werden müssen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann das Verfahren beschleunigen und formale Fehler vermeiden, die die Erteilung dieser Genehmigungen verzögern oder verhindern könnten.

Globale Schlussfolgerung zu Aufenthaltsalternativen

Wie ersichtlich ist, lässt das Ende des „Golden Visas“ in Spanien andere Wege offen, die, obwohl potenziell anspruchsvoller in Bezug auf Investitionsanforderungen, finanzielle Solvenz, Beschäftigungsbeziehungen oder innovative Projekte, rechtliche Sicherheit und die Möglichkeit einer mittel- bis langfristigen Integration bieten. Die Wahl zwischen diesen verschiedenen Möglichkeiten hängt weitgehend von den persönlichen, beruflichen und finanziellen Umständen jedes Antragstellers ab. In jedem Fall wird empfohlen, einen Spezialisten für Einwanderung oder Aufenthaltsrecht zu konsultieren, um spezifische Anleitungen zu erhalten und sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt eingereicht werden.

5. Empfehlungen für diejenigen, die das „Golden Visa“ in Betracht ziehen oder bereits besitzen

Informieren Sie sich frühzeitig:

Wenn Sie beabsichtigt haben, ein „Golden Visa“ zu beantragen, ist es entscheidend, so bald wie möglich einen Einwanderungsanwalt oder Experten zu konsultieren, um festzustellen, ob es noch machbar ist, den Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes einzureichen, und welche relevanten Fristen gelten.

Erkundigen Sie sich nach alternativen Wegen:

Da sich die Rechtslage ab 2025 ändern wird, sollten Sie mit einem vertrauenswürdigen Fachmann andere Aufenthaltsoptionen besprechen, die in Ihrer spezifischen Situation vorteilhaft sein könnten.

Überprüfen Sie Verlängerungsmöglichkeiten und Übergangsregelungen:

Personen, die bereits eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investition besitzen, sollten das Ablaufdatum ihres aktuellen Visums prüfen und ob es vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlängert werden kann. Sie sollten auch alle ergänzenden Regelungen im Auge behalten, die ihre Rechte nach 2025 klären.

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Die Behörden könnten weitere Änderungen, Dekrete oder Anweisungen erlassen, die klären, wie die Aufhebung des „Golden Visa“ umgesetzt wird. Die kontinuierliche Beobachtung der Gesetzgebung ist unerlässlich, um Nicht-Einhaltung oder unerwartete Entwicklungen zu vermeiden.

Die Entscheidung der spanischen Regierung, das „Golden Visa“ ab dem 3. April 2025 abzuschaffen, stellt einen bedeutenden Wandel in der Einwanderungspolitik dar, der darauf abzielt, ausländische Investoren anzuziehen. Dieses neue Szenario erfordert eine Überprüfung von Strategien und Alternativen für diejenigen, die in Spanien auf legale und stabile Weise wohnen oder investieren möchten.

Angesichts der Komplexität des Themas und möglicher gesetzlicher Änderungen ist es entscheidend, sich spezialisierte Beratung einzuholen. Ein erfahrener Einwanderungsanwalt kann Sie zu den nächsten Schritten, den zu erfüllenden Anforderungen und den besten Optionen für Ihren individuellen Fall beraten.

Dieser Artikel stellt keine spezifische Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Bewertung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Immobilien kaufen auf Mallorca

Abonnieren Sie den Newsletter und sichern Sie sich die besten Immobilien!

Diese Website verwendet eigene Cookies zur Erfassung von Informationen, die dazu dienen, unsere Dienste zu verbessern. Wenn Sie weiterhin die Website nutzen, bedeutet das, dass Sie mit der Hinterlegung der Cookies einverstanden sind. Der Nutzer kann, wenn er möchte, seine Browsereinstellungen so ändern, dass keine Cookies auf seiner Festplatte gespeichert werden. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass durch das Ablehnen ein störungsfreies Navigieren innerhalb der Website nicht gewährleistet werden kann. Akzeptieren Lesen Sie über unsere cookie Richtlinien