Öffentliche Urkunden vor dem Notar
Der Notar gehört seit jeher zu den angesehensten Persönlichkeiten der spanischen Gesellschaft, neben dem Arzt und dem Pfarrer. Während das Ansehen der Geistlichkeit in Spanien in den letzten Jahrzehnten gelitten hat, genießen spanische Notare nach wie vor eine angesehene Stellung – und ein durch eine gesetzliche Gebührenordnung gesichertes Einkommen.
Nach spanischem Recht ist die Unterschrift eines Notars erforderlich, um einen privatschriftlichen Vertrag in eine öffentliche Urkunde (escritura pública) zu „erheben“, die im Grundbuch eingetragen werden kann.
Obwohl sie ihre Gebühren von Privatpersonen und Unternehmen erhalten, sind Notare im Grunde öffentliche Amtsträger, die bei der Ausarbeitung und Beurkundung vieler Verträge in Spanien eine neutrale Rolle spielen. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass beide Vertragsparteien die Bedingungen des Vertrags verstehen, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dass die durch das Geschäft anfallenden Steuern ordnungsgemäß entrichtet werden.
Wer etwa in Großbritannien eine Immobilie kauft, tauscht die Verträge aus, bezahlt den Verkäufer, erhält die Schlüssel – und die Immobilie gehört ihm; anschließend kann er sein Eigentum im Grundbuch registrieren lassen. Auf Mallorca ist das anders und erinnert eher an das deutsche System: Ihr Eigentum kann nur dann im Eigentumsregister (Registro de la Propiedad), dem spanischen Grundbuch, eingetragen werden, wenn die Kaufurkunde vor einem spanischen Notar unterzeichnet wurde.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.