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Die steuerlichen Unterschiede zwischen Residenten und Nicht-Residenten in Spanien

Wie bereits in einer Februarausgabe von RECHT & STEUERN vorhergesehen wurde, fällte der Gerichtshof der Europäischen Union endlich ein Urteil, das die steuerliche Ungleichbehandlung von Residenten und Nichtresidenten durch die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer beendet. Manchmal führte eben diese Ungleichbehandlung zu einer Besteuerung von mehr als 80%.

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Die beim Gerichtshof der Europäischen Union beklagten Steuerunterschiede haben ihren Ursprung in der spanischen Steuergesetzgebung, da jede Autonome Region das Recht hat, die Steuerbegünstigungen, -abzüge und –senkungen festzusetzen, die sie für richtig hält. Allerdings werden diese nur auf die Residenten in den Autonomen Regionen jeweils angewendet. Dahingegen werden die NICHT-Residenten gemäss den zentralstaatlichen Steuervorschriften eingestuft und hierbei ist der Steuersatz erheblich höher.

Hierbei war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs demnach eindeutig im Hinblick auf die Beschränkung des freien Personen- und Kapitalverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Das Urteil wird wie folgt zitiert:

„Die Vorschrift eines Mitgliedstaates, die die Anwendung einer Senkung der Berechnungsgrundlage einer Erbschaft oder Schenkung vom Wohnsitz des Erblassers und des Erbfolgers zum Zeitpunkt des Versterbens abhängig macht, oder vom Wohnsitz des Schenkers und des Beschenkten zum Zeitpunkt der Schenkung oder auch vom Ort, an dem sich eine Immobilie, die Teil einer Erbschaft oder Schenkung ist, befindet, und deshalb Erbschaften oder Schenkungen zwischen Nichtsteuerresidenten oder solchen, die Immobilien beinhalten, die sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden, höher besteuert werden als Erbschaften oder Schenkungen zwischen Steuerresidenten oder die sich nur auf Immobilien beziehen, die sich im Mitgliedstaat der Besteuerung befinden, beschränkt den freien Kapitalverkehr“.

Das heißt soviel wie, Gesetze von einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gegen den freien Personen- und Kapitalverkehr verstoßen, sind  NICHT zulässig. Die spanische Gesetzgebung hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer bedeutet demnach eine eindeutige Ungleichbehandlung von NICHT-Steuerresidenten und Residenten, daher muss diese geändert werden.

Die Konsequenzen des am 3. September gefällten Urteils sind die folgenden:

  • Die spanische Regierung muss nun die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die für 2016 vorgenommen werden sollte, vorziehen, um so das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gehorsam zu leisten.
  • Europäische Bürger, die von der beklagten Ungleichbehandlung betroffen sind, erhalten so eine neue Gelegenheit. Sie können Folgendes beantragen: 1 die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern, wenn die Steuererklärung vor WENIGER als vier Jahre gemacht wurde oder 2 sie können eine vermögensrechtliche Haftungsklage gegen den spanischen Staat einreichen.

Auch wenn es kein einfaches Verfahren sein wird, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, damit Steuerresidenten und Nichtsteuerresidenten gleich behandelt werden, denn bei Ihnen besteht der Unterschied lediglich darin, dass die einen 183 Tage pro Jahr in einem Land leben, während die anderen dies halt nicht tun.

Wir werden die bevorstehende Reform der Einkommens- und Gewerbesteuer, an der die spanische Regierung derzeit arbeitet, beobachten, diese soll ab Januar 2015 in Kraft treten. Bei dieser Reform ist auch eine Senkung des Einkommensteuersatzes für europäische nicht-Residente vorgesehen.

 

 

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