Mallorca Immobilien Mieten und Vermieten

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Mieten - Vermieten von Immobilien auf Mallorca

Der Immobilienmarkt auf Mallorca insbesondere an den Küstenorten boomt und trotz gegenteiliger Prognosen steigen die Preise weiter an. Werden so Eigentumswohnungen für Niedrigverdienende immer unerschwinglicher, so wird die spanische Immobilie als Kapitalanlage immer attraktiver. Aber Vorsicht! Wer seine Immobilien auf Mallorca vermieten möchte, sollte sich über einige Besonderheiten im spanischen Wohnungsrecht im klaren sein. Langzeitmietverhältnisse sind in Spanien rechtlich sogar noch mehr geschützt als in Deutschland. Langzeitmietverhältnisse werden in Spanien durch das LAU Ley de Arrendamientos Urbanos geregelt. Mallorca Langzeitmietung gelten nach dem LAU Mietverhältnisse, bei der die Wohnung vom Mieter als Erstwohnsitz genutzt wird.

Auch wenn der Mieter längere Zeit lang keine Miete bezahlt, kann der Vermieter den Vermieter nicht einfach vor die Tür setzen. Eine Räumungsklage ist zwar möglich aber bis dahin kann viel Zeit vergehen, in der der Mieter kostenlos zu Miete wohnen kann. Bezahlt der Mieter zwei Monate lang nicht so kann vom Vermieter eine Räumungsklage eingereicht werden. Bis diese wirksam wird können noch einmal 2-3 Monate vergehen. Auch wenn der Mieter keine Miete entrichtet, darf der Vermieter nicht eigenhändig die Schlösser austauschen oder Wasser und Strom abstellen. Auch wenn der Mieter weiter Strom und Wasser auf Kosten des Vermieters verbraucht. Noch schlimmer kann es kommen, wenn der Mieter dann kurz vor Durchsetzung der Räumungsklage spurlos verschwindet und Mietschulden und vielleicht auch noch eine beschädigte Wohnung hinterlässt.

 

Mehr Informationen über das Spanisher Mietrecht finden sie unter http://www.spanieninfo.biz/de/leben-in-spanien/vermieten-in-spanien.html