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Sollte ich ein spanisches Testament machen?

Sie besitzen eine Immobilie auf der wunderschönen Insel Mallorca, sind aber Resident oder auch nicht Resident auf Mallorca. Doch wie auch immer Ihr Aufenthaltsstatus ist, eine gute Idee ist es sicherlich, ein spanisches Testament zu machen.

Auch wenn Sie ein Testament in Deutschland gemacht haben und in Deutschland gemeldet sind, werden Sie mit einem spanischen Testament es vermeiden, dass große praktische Probleme auf Ihre Erben zukommen.

Also warum sollte ich ein spanisches Testament machen?

Möchten Sie wirklich Ihren Lieben noch mehr Stress bereiten, wenn Sie sterben? Das Beste, was Sie tun können, ist ein spanisches Testament zu machen, zur Ergänzung Ihres deutschen Testamentes. Dies wird ohne Zweifel Ihren Erben Zeit, Sorgen und natürlich Geld ersparen, wenn es um die Begünstigung Ihrer spanischen Hinterlassenschaft geht.

Die Vorteile, ein spanisches Testament zu machen

Es ist wichtig zu beachten, dass Sie ein spanisches Testament nur in Spanien machen können. Sie können eins nicht in einer spanischen Botschaft oder in einem Konsulat aufsetzen.

Was ist mit meinem deutschen Testament?

Zunächst bezieht sich ein spanisches Testament nur auf Ihre Vermögenswerte in Spanien. Es hat keine Ausmasse auf Ihr deutsches Testament, es sei denn, es beinhaltet Bestimmungen, die Ihre spanischen Vermögenswerte betreffen.

Erbschaftssteuer

Ein spanisches Testament hilft Ihren Erben die Erbschaftssteuer zu mildern. Nach spanischem Recht muss die Erbschaftsteuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod bezahlt werden oder es entstehen Geldstrafen. Allerdings werden spanische Testamente fast immer sofort vollstreckt, damit so Strafen vermieden werden können, während auf die Verarbeitung eines deutschen Testamentes gewartet wird.

Spart Zeit, spart Sorgen, spart Geld

Sobald Sie ein spanisches Testament gemacht haben, erspart es Ihren Erben, eine Reihe von Dingen tun zu müssen.

Sie werden nicht alle relevanten Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen müssen. Sie werden diese nicht notariell beglaubigen und mit einem Apostille Siegel versehen lassen müssen. Sie müssen nicht eine Zulassung vom Nachlassgericht beantragen und diese ins Spanische übersetzt lassen.

All dies bedeutet große Einsparung an Zeit, Geld und Ärger.

Sichere Lagerung Ihres Testamentes

Wenn Sie ein spanisches Testament machen, bekommen Sie eine copia simple (einfache Kopie). Das Original wird kostenlos und sicher beim spanischen Notar aufgehoben und Details zum Zentralregister in Madrid geschickt.

Ihre Erben können jederzeit von dem Notar eine autorisierte Kopie erbitten.

Wenn Sie außerhalb Spaniens sterben, muss eine originale Sterbeurkunde übersetzt ins Spanische mit dem Apostille Siegel versehen, zusätzlich zu der Bescheinigung des letzten Willens vorgelegt werden.

Wenn Sie in Spanien sterben, kann eine Sterbeurkunde des ortlichen Standesamtes von der Gemeinde, in der der Tod fand, erhalten werden.

Hinweis: es ist eine gute Idee, eine deutsche Übersetzung bekommen, wenn Sie Ihr spanisches Testament machen, so dass Sie genau wissen, was Sie unterschreiben.

Welche Dokumente müssen die Erben vorlegen?

Um Ihre Hinterlassenschaft in Spanien abzuwickeln, müssen Ihre Erben folgendes präsentieren:

Original Sterbeurkunde
Zertifikat des Testamentes
Beglaubigte Kopie des Testamentes

Sobald dies geschehen ist, können sie eine Escritura de Aceptación de Herencia (Erklärung der Annahme der Erbschaft) von einem spanischen Notar erhalten.

Nachdem Details der Erbschaftsteuer eingegangen und der Betrag gezahlt wurde, wird die Immobilie dann auf den Namen der Erben beim Grundbuchamt, wo sich die Immobilie befindet, eingetragen. Die Erben sind dann in der Lage, die Immobilie zu verkaufen, wenn sie dies wünschen.

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